Im Grunde ist die im Betrieb eingesetzte Elektronik über die Inhaltsversicherung abgedeckt. Doch wenn Sie hochwertige elektronische Geräte im Unternehmen einsetzen oder sich gegen spezielle Risiken wie Fehlbedienung, Fahrlässigkeit oder Kurzschluss absichern wollen, kommen Sie um die Elektronikversicherung nicht herum.
Denken Sie an Ihren Computer, mit dem Sie Ihre Monteurzimmer verwalten. Geht er kaputt und alle Daten sind verloren haben Sie einen finanziellen Verlust.
Wann sollte die Elektronikversicherung abgeschlossen werden?
Wie erwähnt ist die Elektronikversicherung sinnvoll, wenn sehr hochwertige Geräte im Einsatz
sind oder wenn Sie darauf angewiesen sind, dass die Geräte jederzeit nutzbar sind bzw. binnen kürzester
Zeit ersetzt werden können.
Gerade als Vermieter von Monteurszimmern und
Ferienwohnungen müssen Sie ein kompetentes Buchungssystem nutzen können, führen
die Abrechnungen und die Rechnungslegung sowie die Steuerangelegenheiten über den leistungsfähigen
Rechner des Unternehmens durch. Daraus erklärt sich die Notwendigkeit zu einem umfassenden
Versicherungsschutz über die Elektronikversicherung.
In erster Linie werden EDV-Anlagen abgesichert. Sie können auch alle anderen stromgebundenen und stationär oder mobil eingesetzten Anlagen über die Elektronikversicherung absichern. Der Schutz besteht für alle Schäden, die unvorhergesehen aufgetreten sind.
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Was umfasst die Elektronikversicherung?
In dieser Versicherung sind Fahrlässigkeit und unsachgemäße Handhabung der elektronischen
Geräte abgesichert. Auch ein Vorsatz Dritter kann versichert werden, was Vandalismus einschließt.
Die Versicherung tritt auch in Leistung, wenn nicht eingebrochen wurde und beispielsweise einer Ihrer Gäste
randaliert hat.
Die Elektronikversicherung schützt für den Fall des Kurzschlusses, bei Induktion und Überspannung,
bei Blitzschlag und Explosion. Auch Seng- und Schmorschäden sind versichert.
Ein weiterer Bereich deckt Schäden durch Wasser aller Art ab: Feuchtigkeit,
Überschwemmungen
oder austretendes Leitungswasser können zu Beschädigungen führen. Die
Elektronikversicherung übernimmt die Kosten für einen adäquaten Ersatz.
Einbruchdiebstahl, höhere Gewalt,
Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler können
ebenfalls in die Versicherung mit aufgenommen werden. Insgesamt ist die Elektronikversicherung deutlich
umfassender als eine reine Geschäftsinhaltsversicherung.
Wie funktioniert die Elektronikversicherung?
Die Elektronikversicherung ersetzt die Schäden zum Neuwert, sie ist eine sogenannte
Neuwertversicherung.
Ist nur ein Teilschaden aufgetreten, können die schadensbedingten Kosten für die
Wiederherstellung getragen werden, was Ersatzteile und Arbeitszeit der Monteure oder
Reparaturdienstleister einschließt. Fracht- und Fahrtkosten werden in
diesem Rahmen ebenfalls
übernommen.
Es gibt zwei Arten der Absicherung über die Elektronikversicherung: Zum einen die
Einzelversicherung, bei der alle vorhandenen Geräte in einer Liste erfasst werden und die ständig
aktuell gehalten werden muss. Ist ein Gerät beschädigt, aber nicht auf der Liste geführt,
übernimmt der Versicherer die Kosten nicht.
Zum anderen ist die Pauschalversicherung möglich, bei der alle Geräte in Gruppen erfasst
werden. Die verschiedenen Geräte sind pauschal mit einem gewissen Prozentsatz erfasst. Große
Anschaffungen müssen nachgemeldet werden.
Was ist nicht in der Elektronikversicherung enthalten?
Die Elektronikversicherung kennt eine Vielzahl von Haftungsausschlüssen. So sind Schäden durch Abnutzung oder Verschleiß nicht versichert. Betriebsbedingte Schäden durch Säuren und Wasser können nicht abgesichert werden, wobei derartige Schäden für Sie als Vermieter von Monteursunterkünften und Ferienwohnungen kaum auftreten dürften.
Kriegsereignisse und innere Unruhen, Erdbeben und Schäden durch Kernenergie sind ebenfalls
Ausschlusspunkte der Elektronikversicherung.
Wichtig: Beschädigen Sie absichtlich ein Gerät, kommt die Versicherung nicht
dafür auf. Wird ein Vorsatz eines Dritten nachgewiesen, trägt die Versicherung die Kosten für
Reparatur oder Ersatz des Gerätes.