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Jugendherbergen als Wohnmöglichkeit für Monteure und Berufsreisende
31.08.2018

Jugendherbergen als Wohnmöglichkeit für Monteure und Berufsreisende

Jugendherbergen haben in Deutschland eine lange Tradition. In früheren Zeiten lag der Fokus nahezu ausschließlich auf der Unterbringung von Schulklassen und Jugendgruppen. Unterdessen finden viele Einzelreisende und auch sehr kleine Gruppen hier eine ordentliche und gepflegte Unterkunft. Die Häuser eignen sich als preiswerte Wohnalternative für Monteure und Berufsreisende, die für einige Tage oder Wochen nach einer kostengünstigen Unterkunft suchen.

Während die kleinen Zimmer hinsichtlich der Ausstattung vor allem zum Schlafen geeignet sind, bieten die Jugendherbergen vielfältige zusätzliche Räumlichkeiten zur gemeinsamen Nutzung aller Gäste. Dazu zählen Küchen und Speiseräume, Sportbereiche sowie Räume zum Rückzug und zur gemeinsamen Freizeitgestaltung. Viele Häuser schließen tagsüber die Pforten für wenige Stunden, um Reinigungsarbeiten durchführen zu können. Die Schlafräume stehen in der Zeit nicht zur Verfügung.

Ein Aufenthalt in einer Jugendherberge setzt die Mitgliedschaft im Jugendherbergswerk voraus. Hierzu ist die Zahlung eines kleinen Mitgliedsbeitrags erforderlich, der zur Nutzung und Anmietung der Räumlichkeiten berechtigt.
Eine passende Unterkunft finden Monteure über die Internetpräsenz www.jugendherberge.de. Hier informieren die Landesverbände deutschlandweit über freie Plätze, die Ausstattung der einzelnen Einrichtungen und darüber hinaus die jeweiligen Möglichkeiten der Freizeitgestaltung vor Ort. Auch eine Buchung kann auf der Seite vorgenommen werden. Zugehörige Kontaktadressen aller Häuser ermöglichen darüber hinaus eine Klärung individueller Fragen und Bedürfnisse.

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Motels & Hostels in Deutschland als Monteurzimmer
31.08.2018

Motels & Hostels in Deutschland als Monteurzimmer

Motels und Hostels in Deutschland eignen sich für Monteure und reisende Handwerker als preiswerte und unkomplizierte Herbergen auf Zeit. Während Motels an Autobahnen und anderen Fernstraßen liegen, finden sich Hostels als eine Art Mischung aus einfachem Hotel und Jugendherberge auch in abgelegeneren Regionen. Preislich gibt es für Monteure außerhalb der Touristensaison meist Rabatte.

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Regelungen für Gastbetriebe ab 13 Betten - Die Beherbergungsstättenverordnung
30.08.2018

Regelungen für Gastbetriebe ab 13 Betten - Die Beherbergungsstättenverordnung

Die Beherbergungsstättenverordnung hat zum Ziel, die Gäste eines Beherbergungsbetriebes mit mehr als 12 Betten im Brandfall sicher nach draußen zu leiten. Geregelt werden dazu unter anderem verwendbare Bauteile und Baustoffe, die Feuerfestigkeit von Trennwänden, die Anforderungen an Rettungswege und die zu verwendenden Alarmeinrichtungen und Sicherheitsbeleuchtungen. Die Beherbergungsstättenverordnung wird von der Bauministerkonferenz herausgegeben und von den Bundesländern in Landesrecht umgesetzt.

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Aufenthalt von Haustieren im Monteurzimmer oder der Ferienwohnung
23.08.2018

Aufenthalt von Haustieren im Monteurzimmer oder der Ferienwohnung

Wer eine Ferienwohnung oder ein Monteurzimmer bucht, möchte dieses zuweilen nicht alleine bewohnen. Gerne wollen Hunde und Katzen, vielleicht auch Nager und Vögel mitgenommen werden. Die Entscheidung darüber obliegt indes dem Vermieter. Er kann grundsätzlich befürworten oder ausschließen, dass Tiere mitgeführt werden. Ebenso ist er im Einzelfall befugt, eine Zusage oder eine Ablehnung auf Basis des äußeren Erscheinungsbildes oder des Verhaltens des Vierbeiners zu erteilen.

Bei alledem gilt jedoch, dass der Halter desselben für alle zusätzlichen Kosten aufkommt. So ist etwa beim Verbrauch von Strom und Wasser von einer erhöhten Rechnung auszugehen. Zugleich wird die Reinigung der Immobilie etwas umfangreicher ausfallen. Natürlich haftet der Tierbesitzer auch dann, wenn der Hund oder die Katze Sachbeschädigungen, Ruhestörungen, vielleicht sogar Körperverletzungen auslöst. Neben der zivil- und strafrechtlichen Ahndung droht dem Gast in solchen Fällen die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses.

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Wanderarbeiter: Auch heute oft unterbezahlt und ausgenutzt!
20.08.2018

Wanderarbeiter: Auch heute oft unterbezahlt und ausgenutzt!

Wanderarbeiter sind in Europa erstmals im Mittelalter belegt. Sie hatten Berufe erlernt, die sie nicht lange an ihrem Heimatort ausüben konnten (Scherenschleifer) oder waren Handwerksgesellen auf der Wanderschaft, die an jedem Reiseziel etwas Neues hinzulernten. Danach durften sie sich als freie Handwerker (Meister) niederlassen. Andere Wanderarbeiter waren Menschen aus der sozialen Unterschicht, die sich als Ungelernte durchschlugen. Manche von ihnen gingen zur See oder verdingten sich als Helfer in der Landwirtschaft. Heute ist die Gruppe der Wanderarbeiter noch heterogener als früher.

Zu ihr gehören Berufspendler, Arbeitnehmer auf Montage, Grenzgänger, Seeleute, befristet Beschäftigte und saisonale Arbeitskräfte. Allen gemeinsam ist, dass sie ihren Herkunftsort oder ihr Herkunftsland verließen, um woanders Arbeit zu finden. Die Mehrzahl der modernen Wanderarbeiter erhofft sich vorübergehende Arbeitsverhältnisse, die gut bezahlt und rechtlich geregelt sind. Obwohl der juristische Status des Wanderarbeiters in der UN-Wanderarbeiter-Konvention geregelt ist und formal kontrolliert wird, sind Verstöße dagegen an der Tagesordnung. Die Arbeitskräfte erhalten Verträge, die denen einheimischer Arbeitnehmer nicht gleichgestellt sind.

Ihre Arbeitskraft wird häufig durch obligatorische Mehrarbeit, schlechte Bezahlung und teure Unterkünfte, die mehrfach vermietet werden, ausgenutzt. Viele von ihnen dulden die Ungerechtigkeiten, weil sie befürchten, von den geldgierigen Vermittlern wieder nach Hause geschickt zu werden, wo sie arbeitslos wären. Die genaue Anzahl der in Deutschland beschäftigten Wanderarbeiter kann nur geschätzt werden, weil die Arbeitgeber den Behörden gegenüber keine Berichtspflicht haben.

Unterzeichnen die Arbeitsuchenden unwissentlich Gewerbeanmeldungen statt Arbeitsverträgen, müssen die Vermittler für sie keine Sozialversicherung und Steuern abführen. Verglichen mit den sogenannten Gastarbeitern der 1950-er Jahre sind moderne Wanderarbeiter deutlich schlechter gestellt.

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Empfang von Besuch im Monteurzimmer oder der Ferienwohnung
15.08.2018

Empfang von Besuch im Monteurzimmer oder der Ferienwohnung

Wer Besucher in der Ferienwohnung begrüßen möchte, sollte dafür die Einwilligung des Vermieters erfragen. Liegt eine solche nicht vor, kann der ungebetene Gast recht schnell der Immobilie verwiesen werden. Das gilt bereits dann, wenn er vor dieser lediglich einen Parkplatz blockiert. Gegen einen kurzen Aufenthalt fremder Personen lässt sich allerdings wenig ausrichten.

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Wie kündige ich bei den verschiedenen Unterkunfts-Portalen?
10.08.2018

Wie kündige ich bei den verschiedenen Unterkunfts-Portalen?

Steht die Kündigung für einen Vertrag mit Unterkunftsportalen an, fällt es manch einem Vermieter wie Schuppen von den Augen. Denn langfristige Bindungen, automatische Verlängerungen oder unklare Aussagen sind keine Seltenheit. Unser Ratgeber „Kündigung von Ferienhausportalen“ erläutert, welche Begriffe und Optionen Sie kennen müssen und zeigt die Unterschiede zwischen verschiedenen Portalen auf.

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Was ist bei einer Überbuchung zu tun?
08.08.2018

Was ist bei einer Überbuchung zu tun?

Eine Überbuchung ist für beide Seiten ein großes Ärgernis. Während Ihr Gast auf seinen hart erarbeiteten Urlaub verzichten muss, entstehen für Sie hohe Kosten. Unter Umständen verlieren Sie nicht nur die erwarteten Mieteinnahmen, sondern zahlen ebenso einen Schadenersatz. Deshalb erfahren Sie in diesem Beitrag, wie Sie bei einer Überbuchung vorgehen sollten, um unnötige Ausgaben zu vermeiden.

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Wohnen auf Zeit als Berufsreisender, Privatperson oder Student
06.08.2018

Wohnen auf Zeit als Berufsreisender, Privatperson oder Student

Befristete Mietverhältnisse werden immer beliebter. Sie bieten Vermietern und Mietern gleichermaßen viele Vorteile. Anbieter des Wohnens auf Zeit vermeiden unnötigen Leerstand und verschaffen sich damit ein passables (zusätzliches) Einkommen. Die Mieter wiederum sind froh, schnell und unbürokratisch zu einer akzeptablen Wohngelegenheit zu kommen. Denn oft haben sie keine Zeit für eine langwierige Wohnungssuche.

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Die 10 größten Fehler bei der Vermietung an Monteure, Arbeiter oder Urlauber
03.08.2018

Die 10 größten Fehler bei der Vermietung an Monteure, Arbeiter oder Urlauber

Damit die Vermietung einer Wohnung problemlos klappt und die gewünschten Einnahmen regelmäßig fließen, müssen Vermieter und solche, die es werden wollen, nur ein paar ganz einfache Regeln befolgen. Dies gilt besonders bei der Vermietung an Arbeiter, Monteure oder Urlauber. Hier finden Sie einen umfassenden, leicht verständlichen Einstieg in das Thema Vermietung von Monteurzimmer, Arbeiter- oder Ferienwohnung mit den zehn wichtigsten Punkten, die es zu beachten gilt.

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