Das müssen Sie wissen, wenn Sie einen Schaden in Ihrer Unterkunft verursacht haben
Wer in einem Monteurzimmer unterkommt oder seinen Urlaub in einer Ferienwohnung oder einem Privatzimmer verbringt, geht im Regelfall sorgsam mit Einrichtung und Ausstattung um.
Dennoch kann es passieren, dass während des Aufenthalts etwas zu Bruch geht oder ein Schaden entsteht. Grundsätzlich ist dies kein großes Dilemma, vorausgesetzt der Gast handelt richtig.
Das sollten Sie tun, wenn Sie einen Schaden verursacht haben
Jeden Schaden sollten Sie so schnell als möglich dem Vermieter der Unterkunft mitteilen. Besteht die Gefahr, dass der Schaden zu Folgeschäden führt, wie bei einer zerbrochenen Fensterscheibe oder bei fließend Wasser, gilt das umso mehr.
Etwaige Soforthilfe-Maßnahmen durch Sie als Gast sind, sofern diese eine weitere Ausbreitung des Schadens verhindern, vorzunehmen.
Falls erforderlich fertigen Sie gemeinsam mit dem Vermieter ein Protokoll an, in welchem das Ausmaß des Schadens beschrieben ist. Auch eine Dokumentation mittels Fotos kann hilfreich sein und hilft späteren Missverständnissen vorzubeugen.
Hotels und Privatvermieter gehen unterschiedlich mit Schäden durch Gäste um
Betreiber von Hotels planen Schäden in den Zimmern im Regelfall ein, während der Vermieter eines Privatzimmers oftmals nur Rücklagen für Ersatz bei normalem
Verschleiß bildet. Das führt dazu, dass ein Hotel grundsätzlich kulanter reagieren und keinen Schadenersatz
verlangen kann. Der Privatvermieter hingegen ist darauf angewiesen, dass die Kosten durch den Gast oder dessen
Versicherung getragen werden.
Allerdings ist das Verhältnis zwischen Hotel und Gast anonymer als das zum privaten Vermieter, was dazu führen
kann, dass das Hotel strikt auf die Übernahme der Schadenkosten beharrt. Privatvermieter versuchen eher eine einvernehmliche
Lösung mit dem Gast zu finden.
Vermieter von Monteurzimmern haben in manchen Fällen Versicherungen abgeschlossen, die durch den Gast verursachte Schäden abdecken oder verlangen eine Absicherung vom Arbeitgeber der Gäste.
Prüfen Sie Ihre Unterkunft direkt bei Ankunft auf vorhandene Schäden
Als Gast sollten Sie beim Bezug eines Zimmers oder einer Ferienwohnung immer prüfen, ob Schäden vorhanden sind. Solche sind gemeinhin keine böse Absicht der Vermieter. Sie können entweder bereits bekannt und nicht behoben, oder aber schlicht nicht durch das Housekeeping oder das Reinigungspersonal gemeldet worden sein.
Entdecken Sie einen Schaden, wenden Sie sich an den Vermieter oder eine andere Kontaktperson vor Ort.
Haben Sie ein ungutes Gefühl, scheuen Sie nicht, das Vorhandensein eines Schadens schriftlich zu fixieren und vom Vermieter oder einem Mitarbeiter gegenzeichnen zu lassen. So gehen Sie sicher, dass der Schaden Ihnen nicht im Nachhinein zu Unrecht angelastet wird.
So reagieren Sie im Schadenfall richtig
- Veranlassen Sie, sofern erforderlich, Maßnahmen um den Schaden zu begrenzen.
- Melden Sie den Schaden umgehend dem Vermieter oder einem seiner Mitarbeiter vor Ort.
- Dokumentieren Sie den Schaden schriftlich und ggf. mit Fotos.
- Unterzeichnen Sie niemals eine Schuldanerkenntnis oder Kostenübernahme.
- Informieren Sie, sofern vorhanden, Ihre Versicherung über einen durch Sie verursachten Schaden.
Tipp: In zahlreichen Privathaftpflichtversicherungen sind Schäden bei einem Aufenthalt in Hotelzimmern oder
privaten Unterkünften mitversichert. Einige Versicherer bieten zudem eine spezielle Haftpflicht für Schäden an,
die Sie als Gast in einer Urlaubsunterkunft oder im Monteurzimmer verursachen können.
Hohe Auslastung, auch in der Nebensaison
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